Nach DIN 1946-6 (09-2009) hat der Planer oder Verarbeiter ein Lüftungskonzept zu erstellen, um darzulegen ob und wie der für Hygene und Bautenschutz notwendige Luftaustausch sicher gestellt werden kann.

Die Luftdichtheit der Gebäude(-hülle) wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer höher. Luftdichte Bauweisen sind bei Neubauten "Stand der Technik" und gesetzlich vorgeschrieben. Bei Modernisierungen, Umbauten und Sanierungen -
z. B. bei Fassadendämmung, Fensteraustausch, Dacherneuerung ... - wird heute ebenso luftdicht gebaut!

Damit die Räume in diesen luftdichten (Wohn-)Gebäuden auch zukünftig von uns gut genutzt werden können, also frei von Feuchtigsschäden, Schadstoffen und Schimmelpilzen bleiben, muss entsprechend gelüftet werden. Die früher übliche F e n s t e r lüftung - z.B. 2 x einige Minuten täglich- reicht heute oft nicht mehr aus.

Das Lüftungskonzept zeigt u. a. auf, ob der Luftvolumenstrom über noch vorhandene Undichtigkeiten der Gebäude- hülle (Infiltration) für den Feuchteschutz ausreichen oder, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind.
Ein Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6 (09-2009) ist nötig:

  • - für alle Wohnungsneubauten
  • - beim EFH , falls
      Austausch von mehr als 1/3 aller Fenster bzw. falls Abdichtung von mehr als 1/3 der   Dachfläche
  • - beim MFH, falls Austausch von mehr als 1/3 aller Fenster

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Lüftungskonzept (Wikipedia)

Auf Grundlage des Lüftungskonzepts wählen wir in Abstimmung mit der Bauherrschaft das richtige Lüftungssystem aus. Die Baulichkeiten und die Nutzung des Gebäudes sowie die Ansprüche der Bewohner und die Kosten für Installation und Unterhaltung finden Beachtung.

Es gibt recht einfache und kostengünstige, trotzdem wirkungsvolle Lüftungssysteme. Wenn hoher Komfort bzw. hohe Energieeinsparung gewünscht sind, können aufwändige Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden.


                                                                             spezielle Leistungen